Für Mitglieder

Chipkarten für den Eintritt in den Palmengarten

An dieser Stelle möchten wir Ihnen nochmals erläutern, was Sie bei der Ausstellung der personalisierten Chipkarten beachten sollten.

Wichtig zu wissen: Die Chipkarten werden nur vom Palmengarten selbst ausgestellt und können Ihnen nicht von der Palmengartengesellschaft direkt mit dem Mitgliedsausweis zugesandt werden!

1. Sie sind neues Mitglied und haben keine Chipkarte?
In diesem Fall sollten Sie sich an einen Eingang zum Palmengarten begeben (Siesmayerstraße oder Palmengartenstraße).

Dort benötigen Sie Ihre aktuell gültige Mitgliedskarte der Palmengartengesellschaft und Ihren Personalausweis und werden vor Ort für die Chipkarte fotografiert, die Sie dann umgehend erhalten.

Dieses Vorgehen gilt auch für die Kinder einer Familie, die also für die Ausstellung der Chipkarte anwesend sein müssen.

Die Chipkarte ist umgehend nutzbar und gilt bis zum Jahresende!!!

2. Sie haben bereits ein Chipkarte – Was  passiert mit der Chipkarte zum Jahreswechsel?
Mitgliedern, die ihren Jahresbeitrag für das kommende Jahr gezahlt haben, wird die Chipkarte automatisch im Computer verlängert. Damit ist die Verlängerung der Chipkarten an der Kasse nicht mehr erforderlich.

3. Haben Sie zum Jahreswechsel noch keine Chipkarte?
Dann gehen Sie bitte mit Ihrem aktuell gültigen Mitgliedsausweis und Ihrem Personalausweis zu einem Zugang zum Palmengarten und Sie bekommen dann ihre personalisierte Chipkarte ausgestellt (siehe oben unter 1). Diese muss dann in den Folgejahren nur noch verlängert werden.
(Stand: 01/2022)

Für aktuelle Informationen bitten wir Sie, auch auf die Webseite des Palmengartens (www.palmengarten.de) zu achten!

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand